Unverbindlicher Vergleich Festgeld
Definitionen gem. Stiftung Warentest (Quelle www.test.de):
1. Sparbriefe
Sparbriefe sind Wertpapiere, die Banken und Sparkassen herausgeben. Sparer müssen sie üblicherweise am Laufzeitende nicht kündigen. Es gibt drei Varianten: Sparbriefe mit jährlicher Zinszahlung sowie auf- und abgezinste Sparbriefe. Sparbriefe mit jährlicher Zinszahlung schütten die Zinsen meist nach Ablauf eines Laufzeitjahres an den Kunden aus. Eine Anlage der Zinsen erfolgt meist nicht. Auf- und abgezinste Sparbriefe sammeln die Zinsen über mehrere Jahre an und zahlen sie am Ende der Laufzeit zusammen mit dem angelegten Kapital zurück. Da die Zinsen dann in einer Summe steuerpflichtig sind, eignen sich diese Varianten nicht für jedermann. Viele Kreditinstitute bieten mehrere Sparbriefvarianten an.
2. Langfristige Festgelder
Banken bieten Festgelder häufig nur für Laufzeiten bis zu einem Jahr an. Der vereinbarte Zins wird hier am Ende der festgelegten Laufzeit gezahlt. Sparer müssen Festgelder üblicherweise einige Tage vor Fälligkeit kündigen. Anderenfalls kann es passieren, dass die Bank oder Sparkasse das Geld zu aktuellen Konditionen für die gleiche Laufzeit noch einmal anlegt. Immer mehr Kreditinstitute bieten auch mehrjährige Festzinsanlagen unter der Bezeichnung „Festgeld“ an. Die Zinsen werden hier entweder jährlich ausgezahlt oder dem Festgeldkonto gutgeschrieben und im nächsten Jahr mitverzinst (Zinseszinseffekt). Diese Variante ist unter dem Gesichtspunkt des Vermögensaufbaus attraktiver, da Anleger sich nicht um die Wiederanlage der Zinsen kümmern müssen. Entsprechende Angebote sind im Produktfinder mit einer Fußnote versehen. Achtung: Sie sollten unbedingt vor Abschluss erfragen, ob der Zinszufluss tatsächlich jährlich erfolgt. Es gibt einige Anbieter, die den ausgewiesenen Nominalzins ohne Zinseszinseffekt erst am Ende der Laufzeit zahlen. Bei mehrjähriger Anlage ist der effektive Zins beziehungsweise die Rendite pro Jahr dann deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hält diese Angebote für unseriös, weil sie dem Kunden eine höhere Ertragskraft vortäuschen, als die Anlage tatsächlich besitzt. Der Produktfinder enthält daher nur Angebote, bei denen der Zinszufluss in Form einer Ausschüttung oder Gutschrift jährlich erfolgt.
3. Sparkonten mit Festzinsvereinbarung
Diese Sondersparformen gibt es unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen: Extra-, Erfolgs-, Individual- oder Renditesparen sind nur einige Namen. Gemeinsam ist allen, dass Kreditinstitute einen Zins für eine bestimmte Zeit festschreiben und Anleger in dieser Zeit nicht über das Kapital verfügen dürfen. Im Unterschied zu den anderen Anlagen müssen Sparer hier meist drei Monate vor Vertragsende kündigen, um ohne Einschränkungen über ihr Kapital verfügen zu können. Häufig ist es möglich, die Zinsen auf dem Anlagekonto anzusammeln (Zinseszinseffekt). Entsprechende Angebote sind in der Datenbank durch eine Fußnote gekennzeichnet.