So funktioniert die Einlagensicherung der Banken
Seit 1. Januar 2011 beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in der Europäischen Union 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Die meisten deutschen Banken haben durch freiwillige Maßnahmen aber weit höhere Beträge abgesichert.
Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt in Deutschland 100.000€ pro Anleger. Veränderungen gab es zwischenzeitlich nur bei sog. "freiwilligen Sicherungseinrichtungen" des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), was die Privatanleger etwas in Sorge gebracht hat. Die aktuellen Sicherungsgrenzen Ihrer Bank können Sie über https://www.bankenverband.de/themen/geldinfos-finanzen/einlagensicherung/abfrage abfragen.
Ausländische Banken in der EU sind nur zu einer Sicherungshöhe von 100.000€ pro Person verpflichtet.